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Jeder hat das "Recht am eigenen Bild", dadurch sind die Möglichkeiten der Veröffentlichung durch den Fotografen eingeschränkt. Grundsätzlich gilt immer, daß Lichtbilder von Personen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen. Ausnahmen gelten nur für Personen des Zeitgeschehens. Eine Veröffentlichung kann bereits das Zeigen der Bilder im Freundeskreis sein. Wer auf der sicheren Seite sein will, der läßt sich von seinen Modellen eine entsprechende Freigabeerklärung unterschreiben.
Verzichten Sie auf minderjährige Fotomodelle, ein 16- oder 17-jähriges Modell ist auch mit 18 noch schön.
Auch wenn in Deutschland das erstellen von Aktfotografien von Minderjährigen nicht verboten ist, so kann es Ihrem Ruf doch sehr schnell Schaden zufügen. Bekannte Mädchen-Fotografen wie Jock Sturges und David Hamilton fanden sich schon dem Vorwurf des Erstellens von Kinderpornografie ausgesetzt. Gerade die Boulevardpresse veranstaltet gerne Hetzjagden und der Fotograf ist dann schnell als Kinderschänder gebrandmarkt.
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